


FINANZIERUNG
Wir haben Lösungen für eine Förderung ohne Belastung
Die Kosten für heilpädagogische Leistungen können beantragt werden für Kinder bis zur Einschulung beim LVR Rheinland (§ 1 SGB IX) oder für Kinder in der Schule oder privat beim zuständigen Jugendamt der Stadt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG § 35a). Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, den besten Weg für Ihr Kind zu finden – damit es die Hilfe erhält, die es weiterbringt. Ohne finanzielle Unterstützung können unsere Leistungen natürlich auch privat in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie weitere Infos
Heilpädagogische Leistungen bis zum Schuleintritt
LVR Rheinland
Elternratgeber Autismus-Spektrum-Störungen
PDF LVR Rheinland